Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher zur Barrierefreiheit – darunter Onlineshops, Buchungs- und Bankdienste. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Unabhängig von der Pflicht verbessert die Arbeit die Nutzbarkeit für alle und wirkt sich positiv auf die Sichtbarkeit aus.
Maßgeblich sind Art der Dienstleistung und Unternehmensgröße. Reine Firmenwebsites ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fallen in der Regel nicht darunter, Shops und Buchungsstrecken schon. Wir klären das im Einzelfall mit euch und verweisen bei Zweifeln an Fachjuristen.
Ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, sinnvolle Alternativtexte, korrekte Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder, Untertitel bei Video. Zusätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Rückmeldemöglichkeit.
In den meisten Fällen genügt eine gezielte Überarbeitung: Farbwerte anpassen, Bedienelemente korrigieren, Bilder auszeichnen, Formulare reparieren. Ein kompletter Neubau ist nur bei sehr alten Systemen nötig. Von Overlay-Werkzeugen raten wir ab – sie beheben die Ursachen nicht.
Start-ups, Mittelstand, Konzerne. Bei uns landet jeder, der keinen Bock auf langweilig hat.
Meist nicht, solange darüber keine Verbraucherdienstleistung abgewickelt wird. Sobald Shop, Buchung oder Vertragsabschluss dazukommen, sieht es anders aus. Die abschließende Einordnung sollte juristisch erfolgen.
Prüfung mit Mängelliste 1.500 bis 4.000 Euro, Umsetzung je nach Zustand 3.000 bis 15.000 Euro. Bei ohnehin anstehendem Relaunch ist der Mehraufwand gering.
Indirekt ja: saubere Überschriftenstruktur, Alternativtexte und gute Bedienbarkeit zahlen auf Verständlichkeit und Nutzersignale ein. Ein direkter Rankingfaktor ist es nicht.
Hauptsitz München, Kunden in ganz Deutschland. Sucht ihr die Leistung an einem bestimmten Ort? Standorte ansehen.
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