Werbung ist erlaubt. Anpreisende und irreführende Werbung nicht.
Für Praxen gelten das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnungen. Das schließt vieles aus, was in anderen Branchen üblich ist – Vorher-Nachher-Bilder in bestimmten Bereichen, Erfolgsversprechen, Superlative. Wir arbeiten innerhalb dieses Rahmens und trotzdem wirksam.
Wir formulieren sachlich, belegen Aussagen und vermeiden anpreisende Formulierungen. Bei Grenzfällen empfehlen wir eine Prüfung durch eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei, bevor etwas online geht.
Online-Terminbuchung senkt die Hürde deutlich und entlastet die Rezeption. In Verbindung mit Erinnerungen per SMS sinken zudem die Ausfälle nicht wahrgenommener Termine spürbar.
ZFA und Prophylaxekräfte sind schwer zu finden. Kurze Einblicke ins Team, klare Angaben zu Arbeitszeiten und Vergütung sowie eine Bewerbung ohne Anschreiben wirken deutlich besser als klassische Stellenanzeigen.
Start-ups, Mittelstand, Konzerne. Bei uns landet jeder, der keinen Bock auf langweilig hat.
Irreführende Angaben, Erfolgsversprechen, bestimmte Vorher-Nachher-Darstellungen bei operativen Eingriffen und anpreisende Superlative. Sachliche Information über Leistungen ist zulässig.
Ja, solange die Bewertung freiwillig, unbeeinflusst und ohne Gegenleistung erfolgt. Wir richten dafür einen einfachen Weg über QR-Code oder Nachricht nach dem Termin ein.
Website ab etwa 6.000 Euro, laufende Betreuung ab 400 Euro monatlich. Kampagnen für Implantologie oder Kieferorthopädie brauchen zusätzliches Mediabudget.
Hauptsitz München, Kunden in ganz Deutschland. Sucht ihr die Leistung an einem bestimmten Ort? Standorte ansehen.
Egal ob große Vision oder konkretes Problem. Schreibt uns und wir finden raus, wie wir helfen können. Unverbindlich, direkt, ohne Sales-Gelaber.
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