Und trifft fast immer die Firma, nicht den Praktikanten, der es eingebunden hat.
Bildrechtsverstöße sind die häufigste Abmahnung im Onlinemarketing – meist ohne böse Absicht: ein Bild aus der Suche, eine abgelaufene Lizenz, ein Mitarbeiterfoto nach der Kündigung. Die Regeln sind überschaubar, wenn man sie einmal geklärt hat.
Kostenlose Bilddatenbanken erlauben viel, aber nicht alles: Kennzeichnungspflichten, Ausschluss bestimmter Verwendungen, keine Weitergabe. Prüft insbesondere, ob Nutzung in Werbung, auf Verpackungen und in Social Media eingeschlossen ist.
Für erkennbare Personen braucht es eine Einwilligung, schriftlich und mit Angabe des Verwendungszwecks. Bei Mitarbeitenden gehört eine Regelung für die Zeit nach dem Ausscheiden dazu – sonst müssen Fotos beim Austritt entfernt werden.
Bei generierten Bildern ist die Rechtslage in Bewegung. Vorsicht bei erkennbaren Personen, Marken und fotorealistischen Darstellungen, die für echt gehalten werden könnten. Bei Drohnenaufnahmen kommen Luftverkehrs- und Persönlichkeitsrecht hinzu.
Start-ups, Mittelstand, Konzerne. Bei uns landet jeder, der keinen Bock auf langweilig hat.
Nein. Die Suche zeigt Bilder, sie lizenziert sie nicht. Das ist der häufigste Grund für Abmahnungen.
Die Einwilligung kann widerrufen werden. Ohne ausdrückliche Regelung sollten Bilder nach dem Ausscheiden entfernt werden – vor allem aus aktiver Werbung.
Das Urheberrecht bleibt bei ihm, ihr erhaltet Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Achtet auf Dauer, Gebiet und erlaubte Kanäle – knappe Rechte werden bei späterer Nutzung teuer.
Hauptsitz München, Kunden in ganz Deutschland. Sucht ihr die Leistung an einem bestimmten Ort? Standorte ansehen.
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