Gratis, klimaneutral, Testsieger – jeweils ohne Beleg.
Werbung darf zuspitzen, aber nicht irreführen. Die Grenze verläuft dort, wo eine Aussage eine überprüfbare Tatsache behauptet, die nicht stimmt oder nicht belegt ist. Diese Grenze ist in den letzten Jahren enger geworden, besonders bei Umwelt- und Preisaussagen.
Marktführer, Testsieger, günstigster Anbieter, klinisch bewirkt, klimaneutral. Wer solche Aussagen trifft, muss sie belegen können – und bei Testergebnissen Fundstelle und Prüfinstitut angeben.
Endpreise inklusive Steuern, Grundpreise bei Mengenware, korrekte Streichpreise mit Bezug auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Rabattaktionen mit erfundenem Ausgangspreis sind ein häufiger und teurer Fehler.
Seit der EmpCo-Richtlinie sind pauschale Umweltversprechen ohne Nachweis zunehmend unzulässig. Wir formulieren stattdessen konkrete, belegte Aussagen oder Ziele – das ist rechtlich sicherer und glaubwürdiger.
Start-ups, Mittelstand, Konzerne. Bei uns landet jeder, der keinen Bock auf langweilig hat.
Vergleichende Werbung ist zulässig, wenn sie objektiv, nachprüfbar und nicht herabsetzend ist und sich auf wesentliche Eigenschaften bezieht. In der Praxis ist der Grat schmal – wir empfehlen anwaltliche Prüfung.
Nicht ignorieren, aber auch nicht ungeprüft unterschreiben. Die Unterlassungserklärung wirkt dauerhaft und mit Vertragsstrafe. Erster Schritt ist immer eine Kanzlei, nicht die Agentur.
Wir kennen die üblichen Fallstricke und formulieren entsprechend vorsichtig. Eine rechtliche Prüfung ist das nicht – bei kritischen Kampagnen empfehlen wir eine Freigabe durch eine spezialisierte Kanzlei.
Hauptsitz München, Kunden in ganz Deutschland. Sucht ihr die Leistung an einem bestimmten Ort? Standorte ansehen.
Egal ob große Vision oder konkretes Problem. Schreibt uns und wir finden raus, wie wir helfen können. Unverbindlich, direkt, ohne Sales-Gelaber.
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